Papiere für Fahrer aus Republik Moldau nach Deutschland
Deutschland fehlen zehntausende Fahrer, und seit 2023 gilt für Berufskraftfahrer aus Drittstaaten eine eigene Regel: § 24a BeschV. Eine Erlaubnis ist auch ohne EU-Führerschein möglich, wenn der Arbeitgeber zusagt, Sie innerhalb von 15 Monaten zum deutschen Führerschein und Code 95 zu bringen.
Ihr Pass erlaubt die visumfreie Einreise in den Schengen-Raum bis 90 Tage, aber keine Arbeit. Das nationale Visum D zur Beschäftigung müssen Sie vor der Einreise bei der deutschen Botschaft beantragen, sonst wird keine Erlaubnis erteilt. Ab Ende 2026 gilt für visumfreie Reisen ETIAS.
Schritte in Reihenfolge
- Vertrag mit dem deutschen ArbeitgeberDer Arbeitgeber schließt mit Ihnen einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Angebot und füllt für die BA die „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ aus. Seit November 2023 bestätigt der Arbeitgeber Führerschein und Qualifikation selbst; die BA prüft sie nicht mehr.
- Zwei Wege nach § 24a BeschVWeg 1 (Abs. 1): Sie haben bereits einen EU/EWR-Führerschein C/CE und den Code 95; die Erlaubnis wird direkt erteilt. Weg 2 (Abs. 2): Sie haben nur den Führerschein Ihres Heimatlandes derselben Klasse; der Arbeitgeber sagt zu, dass Sie den deutschen Führerschein und die beschleunigte Grundqualifikation innerhalb von 15 Monaten erwerben, und garantiert danach die Fahrerstelle. Deutschkenntnisse sind für das Visum nicht erforderlich.
- Ab 45 JahrenFür die Erlaubnis ist entweder ein Gehalt über der Schwelle nötig (für 2026 nennen Quellen rund 55 770 € brutto im Jahr, bitte bei der Ausländerbehörde prüfen) oder ein Nachweis der Altersversorgung. Klären Sie das mit dem Arbeitgeber vor der Antragstellung.
- Visum D bei der deutschen BotschaftAntrag über das Portal des Auswärtigen Amts: Pass, Vertrag, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, Führerschein mit Übersetzung, Qualifikationsnachweis oder Ausbildungsplan des Arbeitgebers, Versicherung bis zum Arbeitsbeginn. Gebühr 75 €. Bearbeitung einige Wochen bis Monate.
- Führerschein und Code 95 in DeutschlandFührerscheine aus Nicht-EU-Staaten gelten 6 Monate nach der Wohnsitznahme, danach ist die Umschreibung bei der Führerscheinstelle nötig; für die meisten Länder mit theoretischer und praktischer Prüfung. Den Code 95 erwerben Sie über die beschleunigte Grundqualifikation (140 Stunden und IHK-Prüfung). Danach Fahrerkarte für den Tachographen.
- Nach der AnkunftInnerhalb von 14 Tagen Anmeldung im Bürgeramt (Mietvertrag und Wohnungsgeberbestätigung nötig). Danach stellt die Ausländerbehörde den elektronischen Aufenthaltstitel aus. Der Arbeitgeber meldet Sozialversicherung und Krankenkasse an, die Steuer-ID kommt per Post, Lohn nur auf ein Bankkonto.
Wer zahlt was
Offizielle Quellen
- Make it in Germany (Bundesregierung)
- § 24a BeschV
- § 26 BeschV (Westbalkanregelung)
- BMAS: Migration und Arbeit
- ETIAS (EU)
Dies ist eine allgemeine Übersicht, keine Rechtsberatung. Geprüft am 25.10.2026. Gesetze und Gebühren ändern sich: Prüfen Sie die offiziellen Seiten über die Links und fragen Sie den Arbeitgeber im Chat.
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